Notfall oder Streifzug

Auszug aus TASSO : Immer wieder kommt es vor, dass Katzen, die eigentlich eine Familie haben, eingefangen und als Fundtier gemeldet werden.
Grundsätzlich sollte bei einer fremden Katze  davon ausgegangen werden, dass sie einen Halter hat, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Dies bedeutet auch, dass Katzen ohne Anzeichen von Verwahrlosung und Unterernährung nicht gefüttert, angelockt oder gar mit nach Hause genommen werden sollten.
Wenn die Katze trotzdem immer wiederkommt, sollte der Besitzer ermittelt und darüber informiert werden, damit er weiß, wo sein Tier ist.
In einer Notsituation sollten Tierfreunde natürlich eingreifen und Katzen helfen.

Manchmal reicht die spontane Hilfe an Ort und Stelle mit anschließender Freilassung des Tieres.
Manchmal sollte das Tier zur medizinischen Notversorgung in eine Tierklinik oder Tierarztpraxis mitgenommen werden. Beim Tierarzt wird dann auch geprüft , ob die Katze tätowiert ist oder einen Transponder trägt, damit der Besitzer ermittelt werden kann. Der Finder ist dazu verpflichtet, den Fund des Tieres zu melden, da er sich sonst gegebenenfalls der Fundtierunterschlagung schuldig macht. Zuständig ist das Ordnungsamt, beziehungsweise nachts die Polizei (über die Nummer der Dienststelle, nicht den Notruf).
Weitere Infos unter

https://www.tasso.net/Service/Wissensportal/Katze/Wann-braucht-eine-Katze-Hilfe