Nach jahrelangen Kompetenzstreitigkeiten hat nun endlich die Kreispolitik die Verordung zur Kastration der
„Freigänger“-Katzen beschlossen. Außerdem müssen die Tiere, wenn sie älter als 12 Wochen sind mit einem Microchip gekennzeichnet sein und
entweder bei Tasso oder Findefix registriert werden. Auf Verlangen der Ordungsbehörde ist der Nachweis der Kastration vorzulegen.
Wer sich nicht an die Verordung hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro rechnen.